Share Deal oder Asset Deal – Was sind die Vor- bzw. Nachteile?
Damit Sie besser nachvollziehen können, wann sich ein Share Deal oder Asset Deal eignet, stellen wir Ihnen die Vor- und Nachteile vor:
Vorteile und Gründe für den Asset-Deal:
Wie bereits im letzten Beitrag ausgeführt, werden bei einem Asset-Deal nur die gewünschten „Inhalte“, also Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Kundenverträge und „Mitarbeiter“ verkauft, aber die Unternehmenshülle bleibt zurück. Da alle Haftungsproblematiken oder Verbindlichkeiten der Vergangenheit an der Hülle der alt-Gesellschaft hängen und damit bei der alt-Gesellschaft verbleiben, wird diese Transaktionsart vor allem dann gewählt, wenn man Altlasten (Steuerverbindlichkeiten, Haftung für misslungene Projekte, etc.) vermutet und man diese nicht übernehmen möchte. Wenn man zudem die „Marke“ der akquirierten Firma nicht braucht, weil man selbst einer starke Unternehmensmarke hat und das Akquisitionsobjekt ohnehin integrieren bzw. fusionieren möchte, dann bietet sich diese Transaktionsart ebenfalls an. Außerdem kann man bilanzierte Assets neu und damit schneller abschreiben und zudem den Geschäftswert deutlich besser abschreiben als beim Share-Deal. Ferner ist die Vertragsgestaltung deutlich einfacher und billiger und es ist auch kein Notarvertrag nötig, auch wenn dies trotzdem anzuraten ist.
Nachteile und Gründe gegen den Asset-Deal:
Der große Nachteil des Asset Deals liegt darin, dass nicht nur Risiken bei dem Rechtsträger der alt-Gesellschaft verbleiben, sondern auch alle Verträge (Kunden und Mitarbeiter); der Käufer wird also nicht automatisch Rechtsnachfolger. Das bedeutet, dass alle Verträge mit Kunden auf den Käufer umgeschrieben werden müssen und dazu natürlich die Einwilligung des Kunden benötigt wird. In der Praxis stellt sich dies aber meist als relativ problemlos heraus; die allermeisten Kunden gehen mit.
Nicht ganz so einfach verläuft es bei den Mitarbeitern. Hier gehen Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht auseinander, denn aus Sicht des Käufers hat er in aller Regel aufgrund des faktischen Betriebsüberganges eine Übernahme-Pflicht der Mitarbeiter, der Mitarbeiter hat jedoch keine Pflicht zu wechseln und kann erwirken, dass er bei der alt-Gesellschaft verbleibt. Grundsätzlich ist das überwiegend auch kein größeres Problem, außer wenn sich der Käufer schlecht verkauft und die Mitarbeiter gleich zum Wettbewerber abwandern.
Steuerlich gesehen ist der Asset-Deal auch der denkbar schlechteste bzw. teuerste aus Sicht des Verkäufers, da er i.d.R. nur geringe Freibeträge realisieren kann und nicht in den Genuss des Teileinkünfteverfahrens kommt, und schon gar nicht den Mini-Steuersatz (aktuell nur 5%) hat, den Kapitalgesellschaften beim Verkauf von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften haben.
Vorteile und Gründe für den Share-Deal:
Was die Nachteile des Asset-Deals sind, sind dann natürlich automatisch die Vorteile des Share-Deals. Bei dieser Transaktionsart bleibt entweder die gekaufte Firma offiziell bestehen und alle Rechtsverhältnisse existieren unverändert weiter (es ändert sich nur der Gesellschafter im Hintergrund) oder der Käufer wird der offizielle Rechtsnachfolger (bei einer sofortigen Fusion) und übernimmt automatisch alle Verträge. Der große Vorteil dieser Transaktionsart besteht also darin, dass die Übernahme sehr geräuschlos verläuft und sich für die Kunden und Mitarbeiter erst einmal nichts Wesentliches ändert.
Nachteile und Gründe gegen den Share-Deal:
Dass die Vertragsverhältnisse erst einmal bestehen bleiben ist sicherlich für alle Beteiligten ein positiver Aspekt, jedoch übernimmt man damit automatisch alle Verpflichtungen und Haftungsfragen, sowohl gegenüber Kunden als auch gegenüber den Mitarbeitern. D.h. alle Risiken aus „versemmelten Projekten“, Steuerschulden oder Pensionszusagen an Mitarbeiter (oder Geschäftsführer) werden vom Käufer übernommen.
Um das damit verbundene (finanzielle) Risiko abzuschätzen, führt man bei einem Share-Deal immer eine genaue Prüfung aller Verträge und Sachverhalte durch, die sogenannte „Due Diligence“. Allerdings ist auch ohne Due Diligence in nahezu allen Fällen sicher, dass eine Übernahme scheitert, wenn sich eine Pensionszusage (i.d.R. an den alt-Inhaber/Geschäftsführer) im Unternehmen befindet. Diese muss zuvor teuer und aufwändig ausgekehrt sein; niemand wird eine GmbH mit Pensionszusage an den alt-GF übernehmen. Technisch gesehen, müsste man eine Altersschätzung des Bezugsberechtigten vornehmen, die dann zu erwartenden Pensionszahlungen aufaddieren und vom Kaufpreis abziehen. Meist bleibt dann aber nicht mehr viel vom Kaufpreis übrig. Insofern ist dies mehrheitlich ein absoluter Showstopper. Zudem ist diese Transaktionsart für den Käufer sehr aufwändig und steuerlich die schlechteste Variante.
Wie Sie sehen, ist die Frage der Transaktionsart nicht immer einfach zu beantworten, da viele Vor- als auch Nachteile sowohl für den Share Deal als auch für einen Asset Deal sprechen. Dies hat weitreichende Folgen und Konsequenzen und will daher gut überlegt sein.
Gerne können Sie uns auch wegen der Unterschiede in den Transaktionsarten kostenlos und unverbindlich kontaktieren. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie sehr gerne.