M&A ABC – wichtige M&A Begriffe erklärt

Mergers & Acquisitions (M&A) steht als Überbegriff für alle Prozesse rund um Transaktionen, welche die Übertragung von Unternehmen zur Folge haben. Typisch sind der Unternehmenskauf und -verkauf. Aber auch Unternehmenszusammenschlüsse, familieninterne Nachfolgen, der Einstieg des Managements als Gesellschafter etc.

Neben diesem Fachausdruck sind noch weiterer M&A Begriffe gebräuchlich: so etwa Carve-Out, Cash Free / Dept Free, Deal Breaker, Due Diligence, Working Capital und noch viele mehr…

Damit auch Sie sich sicher im Mergers & Acquisitions Umfeld bewegen können, haben wir Ihnen ein M&A ABC mit den gängigsten Begrifflichkeiten zusammengestellt.

Kaufgegenstand eines Asset Deals sind (sämtliche oder ausgewählte) Aktiva und Passiva sowie Vertragsbeziehungen eines Unternehmens, z.B. Vermögensgegenstände in Form von Rechten, Ansprüchen, Grundstücken, beweglichen Gütern sowie Verbindlichkeiten

Der kontinuierliche Vergleich von Produkten, Dienstleistungen sowie Prozessen und Methoden mit (mehreren) Unternehmen, um festzustellen, welche Unterschiede bestehen, warum diese bestehen und welche Verbesserungsmöglichkeiten es gibt

Abspaltung oder Herauslösung von Unternehmensteilen oder Assets aus der verkaufenden Gesellschaft;  ist erforderlich, wenn nur einzelne Tochtergesellschaften, Geschäftsbereiche, Standorte etc. veräußert werden

Methode der Unternehmensbewertung, bei der der Wert des Unternehmens ohne Berücksichtigung der Finanzierung und des nicht betriebsnotwendigen Vermögens bestimmt wird

Auch Regelkonformität genannt; bezeichnet das rechtlich und ethisch korrekte Verhalten von Unternehmen einschließlich der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter

Umstände, die bei fehlender Lösung oder Einigung zu einem Abbruch der Verhandlungen führen

Unternehmenskauf oder -verkauf von sanierungs- oder restrukturierungsbedürftigen oder insolventen Gesellschaften

Die eingehende Prüfung des Kaufgegenstands; die einzelnen Bereiche werden durch hierauf spezialisierte Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Branchenspezialisten und Sachverständige geprüft; Ziel ist es, unbekannte Chancen und Risiken sowie Deal Breaker aufzudecken

Eine zusätzliche erfolgsabhängige Kaufpreiskomponente, die sich in Abhängigkeit von der künftigen Entwicklung der Zielgesellschaft berechnet

Earnings before Interest and Taxes = aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens sich ergebender Gewinn (ohne Berücksichtigung der Zinsen und Steuern)

Earnings before Taxes = aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens sich ergebender Gewinn (ohne Berücksichtigung der Steuern)

(Unternehmens-) Wert, welcher auf die gegenwärtigen und zukünftigen Erträge basiert und risikobereinigt ermittelt wird

Eigenkapital; Reinvermögen einer Gesellschaft

Verbindlichkeiten, welche mit der Finanzierung des Unternehmens zusammenhängen (z.B. gegenüber Kreditinstituten)

Finanzinvestor; betrachten die Investion vorrangig oder ausschließlich als Kapitalanlage

Sachanlagen wie z.B. Grundstücke, Maschinen

Auch Goodwill genannt; immaterieller Vermögenswert wie z.B. Ruf des Unternehmens, Standortvorteile

Prinzip der Unternehmensbewertung, welches von einer Fortführung des Unternehmens ausgeht und das Unternehmen unter dieser Prämisse bewertet

Auch Geschäftswert genannt; immaterieller Vermögenswert wie z.B. Ruf des Unternehmens, Standortvorteile

Personalvermittler, der gegen Provision geeignete Kandidaten für offene Positionen sucht und vermittelt

Für bestimmte Erfolge oder Leistungen gewährte Prämien oder Anreize

Eine Absichtserklärung, mit der die Parteien ihre Bereitschaft zu weiteren Verhandlungen zum Ausdruck bringen

Verbindlichkeiten in jeglicher Form

Liste aller möglichen Kaufinteressenten für ein Unternehmen; dient als initiative Übersicht und als Selektionsbasis

Die Mehrheit an einem Unternehmen wird durch ein externes Management-Team übernommen

Das Management erwirbt die Kapitalmehrheit an einer Gesellschaft vom bisherigen Eigentümer

Finanzierungsformen, welche eine Mischform aus Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung darstellen

Unternehmenskauf und -verkauf

Unternehmensbewertung auf Basis von landes- und branchenspezifischen Multiplikatoren in Bezug auf spezielle Kennzahlen, wie z.B. Umsatz, EBIT

Reinvermögen eines Unternehmens; Summe der Aktiva abzüglich der Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Vertraulichkeitsvereinbarung, in der Stillschweigen über die Verhandlungen, deren Inhalte, Ergebnisse und Unterlagen vereinbart wird

Prozess nach der Übernahme eines Unternehmens, worin die Geschäftsbetriebe aufeinander abgestimmt werden

Abschnitt am Anfang eines Vertrages, in dem die Hintergründe und die Intentionen der Parteien geschildert werden

Differenz zwischen dem Umsatzerlös und dem Waren- und Materialeinsatz

Im Share-Deal werden Anteile an einer Gesellschaft veräußert, es ändert sich also der Inhaber bzw. die Struktur der Gesellschafter

Anteilskaufvertrag als rechtliche Grundlage bei einem Unternehmensverkauf. Der Vertrag definiert ökonomische und gesetzliche Bedingungen, unter welchen ein Unternehmen erworben werden darf.

Liste der Kaufinteressenten, die für das Verkaufsobjekt von Interesse sind, z.B. aufgrund der Präferenzen des Verkäufers oder der positiven Interessensbekundungen der Interessenten

Zwangsweiser Ausschluss von Minderheitsaktionären einer Aktiengesellschaft durch den mit mindestens 95% beteiligten Mehrheitsaktionär

Auch Reproduktionswert genannt; Zeitwert des Anlage- und Umlaufvermögens, welcher sich an den buchhalterischen Werten orientiert

Kurze, anonyme Beschreibung des Verkaufsobjektes, welche an Kaufinteressenten aus der Long List versendet wird

Berechnung des Unternehmenswertes auf Basis von Unternehmens- und Branchen-Spezifika

Differenz zwischen den kurzfristig liquidierbaren Aktiva und den kurzfristigen Verbindlichkeiten

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