Pauschaldotierte Unterstützungskasse
Was genau bedeutet das?
Mehr Liquidität im Unternehmen = Unabhängigkeit von Banken
Den allerwenigsten Unternehmen ist bekannt, dass sie eine eigene Unterstützungskasse einrichten können – ohne Involvierung von Versicherern oder Aufsichtsbehörden. § 4d EStG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG regelt dabei, dass die Zuwendungen an die eigene Unterstützungskasse als Betriebsausgaben ansetzbar sind. Weiter ist die Unterstützungskasse von der Körperschaftssteuer befreit.
Dies hat maßgebliche Auswirkungen:
EINERSEITS ermöglichen Unternehmen, die das Konzept der pauschaldotierten Unterstützungskasse nutzen, ihren Mitarbeitern eine äußerst attraktive Altersversorgung – auch im Sinne einer Mitarbeiterbindung.
ANDERERSEITS bauen sie sich gleichzeitig eine „unternehmensinterne“ Bank auf, die Liquidität zur Verfügung stellt und gleichzeitig die Subsidiaritätshaftung der Risiken versicherungsgebundener betrieblicher Altersversorgung aushebelt.
Definition:
Eine pauschaldotierte Unterstützungskasse wird durch ein Unternehmen (das sog. Trägerunternehmen) errichtet. Sie ist ein unternehmenseigenes, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt, in welches Betriebsausgaben für betriebliche Altersversorgung fließen und dort weitestgehend frei gestaltbar direkt durch das Trägerunternehmen zu nutzen sind.
Mit anderen Worten: Anstelle Beiträge in typischerweise versicherungsgebundene Versorgungsformen – ohne die Möglichkeit des Zugriffs oder der Mitbestimmung – zu erbringen, werden diese in eine „Kasse“ transferiert, welche dem Trägerunternehmen gehört. Von hier aus stehen die Beträge dem Trägerunternehmen als Liquidität zur Verfügung, sei es für betriebsinterne Investitionen, sei es für Kapitalanlagen wie ETFs, Aktien, Immobilien etc. mit attraktiven Durchschnittsrenditen.
Im Rahmen einer sauber aufgesetzten Lösung wird das Vermögen in der pauschaldotierten Unterstützungskassen derart nicht nur steuerlich privilegiert und kann frei arbeiten, sondern es erwirtschaftete auch eine attraktive Rendite. Aufgrund der niedrigen Kosten sowie der weiteren, nachfolgend dargestellten Vorteile werden die den Arbeitnehmern zugesagten Altersvorsorgeleistungen zum Teil „aus sich heraus“ erwirtschaftet: D. h., anhand überschaubarer initialer Aufwendungen, die ein Unternehmen je Arbeitnehmer gemäß gesetzlicher Vorgaben in die pauschaldotierte Unterstützungskasse während der Ansparphase leisten darf, werden hohe Altersbezüge für die Arbeitnehmer generiert. Und dies gegebenenfalls (bei ausreichender Laufzeit), ohne dass in der Ausschüttungsphase zusätzliches Kapital eingesetzt werden muss.
Bereits innerhalb kurzer Zeit stehen dem Trägerunternehmen attraktive Liquiditätsreserven zur Verfügung. Der Effekt des Eigenfinanzierungshebels der pauschaldotierten Unterstützungskasse kommt besonders deutlich zum Tragen, wenn nicht nur eine Arbeitnehmer-finanzierte Unterstützungskasse (mit gesetzlichem Zuschuss des Arbeitgebers) installiert wird, sondern eine echte Arbeitgeber-finanzierte Lösung – wie sie bisher lediglich für die Geschäftsführung und Gesellschafter vorgesehen war.
Die Größe des Unternehmens, Anzahl der Mitarbeiter oder der Umsatz spielen für die Installation einer pauschaldotierten Unterstützungskasse keine Rolle. Das Zeitalter hoher Beratungshonorare für die Einrichtung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse und deren Handhabung ist passé. Die Bindung von Mitarbeitern, selbst bei reiner Entgeltumwandlung aufgrund der attraktiven Renditen hingegen nun möglich.
Win-Win:
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse, oftmals Unternehmenskasse oder -bank genannt, stellt eine Win-win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. Als besondere Form der ohnehin für jedes Unternehmen verpflichtenden betrieblichen Altersversorgung (bAV) ermöglicht sie den begünstigten Arbeitnehmern eine deutlich attraktivere Versorgung als die vier üblichen Durchführungswege. Dies resultiert daraus, dass das Kapital für die bAV nicht einem kostenintensiven und margenschwachen Versicherer übertragen wird, sondern im Verfügungskreis des Unternehmens verbleibt. Dort kann es effektiver „arbeiten“. Für die Trägerunternehmen ergeben sich attraktive bilanz-, haftungs-, verfahrenstechnische und steuerliche Vorteile. Diese ermöglichen es wiederum, dass die pauschaldotierte Unterstützungskasse aus sich heraus wächst und Erträge generiert. Die signifikanteste Auswirkung ist jedoch, dass das Guthaben in der Unterstützungskasse dem Trägerunternehmen als unternehmensinterne Finanzierung zur Verfügung steht.
Tatsächlich ist es kein betriebswirtschaftliches Paradoxon, dass sich aus Aufwendungen, die für die Altersversorgung von Arbeitnehmern getätigt werden, sowohl kurz- als auch langfristig nachhaltig hohe wirtschaftliche Vorteile ableiten lassen. Sie resultieren im Wesentlichen aus dem Zusammenspiel von steuerlichen und operativen Vorteilen, die wir Ihnen gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs skizzieren.
Status quo:
Betriebliche Altersversorgung wird zum Megatrend der nächsten Jahre. Angesichts der schlecht laufenden privaten Altersvorsorge drängt der Gesetzgeber immer mehr dazu, die Notwendigkeit zum Sparen fürs Alter auf die Schultern der Arbeitgeber zu verlagern. Insofern ergibt es nur Sinn, sich Gedanken darüber zu machen, wie man die hierfür anfallende Liquidität besser nutzen kann. Dies ist vor allem auch unter dem Schlagwort Gesellschafter-Geschäftsführerversorgung ein wichtiger Aspekt.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema, zeigen Ihnen die Effekte an einem individuellen Beispiel auf oder anhand von Use Cases. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf: Hier.